Schweiz - Berücksichtigen Sie in Ihrem Testament gemeinnützige Organisationen
25 Mär 2010 VerschiedenesSchweiz Gut die Hälfte der Schweizer und Schweizerinnen verfasst kein Testament. Sie überlassen es den Angehörigen (oder dem Staat) die letzten Dinge zu regeln. Und es fehlt auch oft das Bewusstsein, dass gemeinnützige Organisationen als Erben oder Vermächtnisnehmer berücksichtig werden können. Aus diesem Grund haben 10 Schweizer Nichtregierungsorganisationen die Initiative ergriffen und sich im Verein My Happy End zusammengeschlossen.Sein Ziel ist es, für Erbschaften für einen guten Zweck zu sensibilisieren und dazu zu motivieren, im Testament gemeinnützige Organisationen mit einem Teil des zukünftigen Nachlassvermögens zu begünstigen. Die Internetplattform des Vereins soll Orientierungshilfe bieten, für alle, die in ihrem Nachlass gemeinnützige Organisationen als Begünstigte einsetzen möchten. Ab März wird in Intervallen im Schweizer Fernsehen ein Spot zur Sensibilisierung ausgestrahlt, der auch auf http://www.myhappyend.org zu sehen ist.
