Philanthropie
Terre des hommes bietet Mäzenen und Institutionen zahlreiche Möglichkeiten, Kinderschutzprojekte nachhaltig zu unterstützen. In unserer Abteilung ‚Philanthropie‘ stehen Ihnen erfahrene Mitarbeiter für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Der Bereich Philanthropie hat sich auf fünf Hauptgebiete spezialisiert:
- Stiftungen
- Kantone und Städte
- Privatspender
- Unternehmen
- Legate
Unsere Verantwortlichen stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie wissen möchten, wie Sie unsere Stiftung und Kinder in Not am besten unterstützen können. Erfahren Sie welche Unternehmen, Stiftungen und öffentliche Einrichtungen uns unterstützen.
Erfahren Sie mehr über unsere PartnerMäzene und Grossspender
Als Privatperson haben Sie die Möglichkeit sich für Kinder in Not einzusetzen. Mit einer Spende können Sie unsere Organisation oder einen spezifischen Einsatzbereich direkt unterstützen.
Kontakt Grossspenden

martin.restelli@tdh.ch
T +41 58 611 07 42
Limmatstrasse 111, 8005 Zürich
Testament
Mit einem Erbteil oder Legat an Terre des hommes unterstützen Sie benachteiligte Kinder weltweit und sichern deren Zukunft nachhaltig. Wir begleiten Sie in Ihrem Projekt und garantieren Ihnen vollste Diskretion.
Sie haben auch die Möglichkeit unseren kostenlosen Ratgeber mit Informationen rund um die Nachlassplanung zu bestellen oder nachfolgend Ihre aktuelle familiäre Situation mit unserem kostenlosen Erbanteils-Check von unserem Partner Moribono zu erfassen.
Wenn Sie einen Erbteil oder ein Vermächtnis in Ihrem Testament an Terre des hommes gutschreiben:
- verpflichten wir uns, die uns anvertrauten Mittel gemäss der Vision und den Werten von Terre des hommes für notleidende Kinder einzusetzen.
- garantieren wir Ihnen, Ihre Angaben vertraulich zu behandeln.
- wird das Erbe in fast allen Kantonen in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit.
Neues Erbrecht: mehr Freiheit
Am 1. Januar 2023 treten in der Schweiz Änderungen im Erbrecht in Kraft. Ziel dieser Reform ist es, dem Erblasser eine grössere Freiheit bei der Verfügung über seinen Nachlass zu geben, indem insbesondere der Pflichtteil der Nachkommen (Kinder) verringert und der Pflichtteil der Vorfahren (Eltern) abgeschafft wird. Dadurch wird es möglich, beispielsweise eine gemeinnützige Organisation wie die Stiftung Terre des hommes in Lausanne umfangreicher zu begünstigen. Mit dem Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen ist es wichtig, Ihren Nachlass zu überdenken oder Ihr bestehendes Testament anzupassen.
Kontakt Legate und Erbschaften

laurent.zbinden@tdh.ch
T +41 58 611 06 81
Avenue de Montchoisi 15, 1006 Lausanne